Beim Kauf von Immobilien in Spanien gab es bis Ende 2021 eine Registrierungssteuer (notarielle Übertragungssteuer) oder ITP von 10 %. Ab dem 1. Januar 2022 gibt es eine Änderung bei der Berechnung der Übertragungssteuern. Jetzt werden auch die Katasterreferenzwerte berücksichtigt. Wir haben die neue Regelung kurz für euch zusammengefasst:
ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentales) ist die spanische Grunderwerbsteuer.
Bisher wurde die Steuer auf den im Kaufvertrag angegebenen Wert der Immobilie berechnet.
Ab dem 1. Januar 2022 wird auch der Katasterwert (Referenzwert) der betreffenden Immobilie berücksichtigt, der von den Steuerbehörden festgelegt wird.
Auf den höheren der beiden Beträge wird ab sofort die entsprechende Übertragungssteuer erhoben.
Beispiel 1:
Eine Immobilie wird für 400.000 € mit der entsprechenden ITP-Steuer von 10 % gekauft. Bei der Überprüfung stellt sich heraus, dass der Referenzwert der Immobilie 433.600 € beträgt.
Anstelle von 40.000 € Grunderwerbsteuer muss der Käufer 43.360 € Grunderwerbsteuer zahlen, also 3.360 € mehr.
Wenn der Referenzwert niedriger ist als der Kaufpreis, wird der höhere Betrag genommen.
Beispiel 2:
Eine Immobilie wird für 650.000 € mit der entsprechenden ITP-Steuer von 10 % gekauft. Bei der Überprüfung stellt sich heraus, dass der Referenzwert der Immobilie 623.600 € beträgt.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in diesem Fall 45.000 € und nicht 42.360 €.
Der Referenzwert wird auf Gemeindeebene festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter zum Beispiel der Durchschnittspreis, zu dem Immobilien in einer bestimmten Gegend/einem bestimmten Stadtteil verkauft wurden.
Dieser Wert kann unter https://www1.sedecatastro.gob.es/ eingesehen werden, wenn du über die erforderlichen digitalen Zertifikate oder Cl@ve verfügst. Die meisten Anwälte und Gestors haben so ein Zertifikat und können über das Katasteramt den Referenzwert einer bestimmten Immobilie anhand der Katasternummer abfragen. Diese Nummer findest du unter anderem auf dem IBI-Bescheid (jährliche Grundsteuer).
FAZIT: Es ist also wichtig, vor dem Angebot für eine bestimmte Immobilie den Referenzwert zu kennen und zu wissen, ob er sich auf die Registrierungskosten auswirkt oder nicht.
Autoren: Patrick Lamoral (CEO IMMOFY) & Arnica Honing-Herwig (Poquet & Asociados)