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Costa Blanca

Kauf eines Ferienhauses in Spanien im Namen eines Unternehmens


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Sieben Punkte, die Sie beim Kauf einer Ferienwohnung mit Ihrer Gesellschaft beachten sollten

Wenn Sie erwägen, eine Ferienwohnung über eine deutsche Gesellschaft zu erwerben, gibt es verschiedene Überlegungen, die Sie berücksichtigen müssen. Obwohl der Kauf eines Zweitwohnsitzes mit Hilfe einer Gesellschaft attraktiv sein kann, gibt es sowohl deutsche als auch ausländische Steueraspekte, die Sie nicht übersehen dürfen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über sieben wichtige Punkte:

  1. Mehrwertsteuer oder Registrierungsgebühren beim Kauf: In Spanien ist die Mehrwertsteuer oder die Registrierungssteuer beim Kauf von Immobilien fällig.
  2. Mehrwertsteuer auf Neubauten nicht immer rückforderbar: Obwohl es üblich ist, dass die Mehrwertsteuer, die Sie auf Neubauten zahlen, für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen abzugsfähig ist, kann dies von der Immobilientätigkeit abhängen. In einigen Fällen ist die Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig, zum Beispiel wenn die Immobilie ohne zusätzliche Dienstleistungen vermietet wird.
  3. Steuer auf Mieteinnahmen in Spanien: Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien werden besteuert, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Dank 'Doppelbesteuerungsabkommen' werden diese Einnahmen im Land der Gesellschaft von der Steuer befreit, erfordern jedoch lokale buchhalterische Verpflichtungen und Deklarationen.
  4. Doppelte Besteuerung bei Eigengebrauch: Wenn eine Gesellschaft eine Ferienwohnung kostenlos ihrem Geschäftsführer zur Verfügung stellt, kann dies zu einer doppelten Besteuerung führen, sowohl im Land der Gesellschaft als auch im Land, in dem sich die Immobilie befindet.
  5. Vermögenssteuer: Spanien erhebt eine Vermögenssteuer. Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihre Ferienwohnung davon betroffen ist.
  6. Kapitalertragsteuer bei Verkauf: Beim Verkauf der Immobilie mit Gewinn wird eine Kapitalertragsteuer fällig. Sowohl die Gesellschaft als auch der Käufer haben steuerliche Verpflichtungen in Spanien.
  7. Schenkung und Erbschaft: Eine Schenkung oder Erbschaft einer Gesellschaft mit ausländischem Immobilienvermögen kann zu einer Doppelbesteuerung führen, da sowohl in Deutschland als auch in Spanien Schenkungs- und Erbschaftssteuern anfallen können.

Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Punkte sorgfältig zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionellen Rat von einem Steuerberater einzuholen, um unangenehme Überraschungen beim Kauf einer Ferienwohnung im Namen einer Gesellschaft zu vermeiden.


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Verena Geis

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