Besitzen Sie Vermögen in Spanien, sind aber nicht dort ansässig? Dann ist es wichtig zu wissen, wie die spanische Vermögenssteuer für Nicht-Residenten funktioniert. In diesem Blog erklären wir Ihnen anschaulich, wann Sie Steuern zahlen müssen, was genau besteuert wird und welche Freibeträge es gibt.
Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Steuer, die auf das Nettovermögen natürlicher Personen erhoben wird. Das heißt: alle Ihre Vermögenswerte und Rechte mit wirtschaftlichem Wert, abzüglich Ihrer Schulden und Verpflichtungen.
In Spanien gibt es zwei Möglichkeiten, wie Personen der Vermögenssteuer unterliegen können:
Für Nichtansässige wird nur das in Spanien befindliche Vermögen besteuert. Dazu gehören:
Bei der Ermittlung des Nettovermögens dürfen nur Schulden und Belastungen abgezogen werden, die in direktem Zusammenhang mit diesen spanischen Vermögenswerten stehen. Eine Hypothek auf eine Immobilie in Spanien ist beispielsweise als Abzugsposten zulässig, ein Privatkredit im Ausland hingegen nicht.
Spanien wendet einen progressiven Steuersatz an, der von 0,2 % (bei einem Vermögen über dem Freibetrag) bis 3,5 % (bei einem Vermögen von mehreren zehn Millionen) reicht.
Beispiel (2024):
Steuerpflichtiges Vermögen | Steuersatz |
---|---|
Bis zu €167.129,45 | 0,2% |
€167.129,45 – €334.252,88 | 0,3% |
€334.252,88 – €668.499,75 | 0,5% |
€668.499,75 – €1.336.999,51 | 0,9% |
... | bis zu 3,5% |
Die autonomen Regionen (wie Andalusien, Katalonien, Balearen) können eigene Regelungen treffen:
Gute Nachrichten für kleinere Vermögen: Für Nichtansässige gilt eine Mindestbefreiung von 700.000 €. Verfügen Sie also über ein Nettovermögen in Spanien, das unter diesem Betrag liegt? Dann müssen Sie keine Vermögenssteuer zahlen.
Bitte beachten Sie: Diese Befreiung gilt pro Person. Bei gemeinsamem Vermögen (z. B. zwischen Partnern) wird das Vermögen anteilig aufgeteilt.
Die Vermögenssteuer wird auf der Grundlage der Situation am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres festgesetzt. Es wird also keine Steuer für einen bestimmten Zeitraum erhoben, sondern auf das Vermögen zu diesem bestimmten Zeitpunkt.
Als Nichtansässiger müssen Sie eine Steuererklärung einreichen, wenn Ihr spanisches Vermögen den Freibetrag übersteigt, und zwar in der Regel bis zum 30. Juni des folgenden Jahres (wie bei der Einkommensteuer). Die Steuererklärung erfolgt über das Formular „Modelo 714“.
Ein besonderer Punkt: Wenn beispielsweise jemand am 30. Dezember verstirbt, ist für dieses Jahr keine Vermögenssteuer zu entrichten, da die Person am 31. Dezember nicht mehr am Leben war.
Als Nichtansässiger in Spanien müssen Sie nur für das Vermögen, das sich tatsächlich in Spanien befindet, Vermögenssteuer zahlen. Dank der Freistellung von 700.000 € müssen Sie bei einem durchschnittlichen Vermögen oft keine Steuern zahlen, aber es ist wichtig, dies jährlich überprüfen zu lassen – insbesondere, wenn Sie mehrere spanische Vermögenswerte besitzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Wenden Sie sich an einen Steuerberater, der Erfahrung mit internationalen Vermögensstrukturen und spanischem Recht hat.
Quellen und weitere Informationen:
Agencia tributaria España