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IHRES AUTOS IMPORTIEREN NACH SPANIEN: TIPPS & BEDINGUNGEN

Geschrieben von Verena Geis | 15/Jul/2024

Wenn Sie nach Spanien ziehen und dort ansässig werden, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Spanien zu registrieren. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder kaufen Sie ein Auto in Spanien selbst oder importieren Sie Ihr Auto aus Ihrem Heimatland. Natürlich sind damit einige Bedingungen und Kosten verbunden.

WANN MUSS ICH MEIN FAHRZEUG MIT EINEM SPANISCHEN KENNZEICHEN REGISTRIEREN?

Wenn Sie dauerhaft nach Spanien ziehen und dort ansässig werden, sind Sie verpflichtet, Ihr Auto in Spanien zu registrieren. Als Einwohner ist es verboten, mit einem ausländischen Kennzeichen zu fahren. Grundsätzlich dürfen Sie mit einem ausländischen Kennzeichen in einem anderen Land maximal drei Monate fahren. Wenn Sie also in Spanien ansässig sind und gelegentlich ein paar Wochen in Belgien oder den Niederlanden verbringen, ist das kein Problem. Wenn Sie jedoch mit einem spanischen Kennzeichen in den Niederlanden oder einem anderen Land mehr als drei aufeinanderfolgende Monate fahren, können Probleme auftreten, und die Regierung dort kann verlangen, dass Sie dort Straßensteuer zahlen.

Nichtansässige, die sich länger als drei aufeinanderfolgende Monate in Spanien aufhalten, müssen ihr Auto ebenfalls in Spanien registrieren, vorausgesetzt, sie haben dort ein Haus oder einen langfristigen Mietvertrag auf ihren Namen. Sie können ein Auto in Spanien kaufen, um es innerhalb Spaniens zu fahren oder während kurzer Urlaube außerhalb Spaniens. Wenn Sie dieses Auto beispielsweise in den Niederlanden fahren möchten, müssen Sie eine Sondergenehmigung namens: „Befreiung von BPM und MRB für kurzfristige Nutzung“ beantragen. Diese Befreiung gilt für einen maximalen Zeitraum von zwei Wochen.

Als Tourist oder Zweitwohnungsbesitzer dürfen Sie mit einem nicht-spanischen Kennzeichen auf spanischen Straßen 182 Tage pro Kalenderjahr fahren. Wenn Sie nicht planen, nach Spanien zu ziehen, ist ein belgisches Kennzeichen in Ordnung. Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass Sie mehr als 182 Tage im Jahr mit einem belgischen Kennzeichen in Spanien fahren, kann die spanische Polizei das Auto beschlagnahmen. Ihre Versicherung kann ebenfalls ungültig werden, da Versicherungspolicen in der Regel nicht das ganzjährige Fahren im Ausland abdecken.

Sie können Ihr Auto auch als Teil Ihres Umzugs nach Spanien bringen. Warten Sie jedoch nicht zu lange! Innerhalb von 60 Tagen nach der Abmeldung aus BE/NL müssen Sie den Antrag bei den spanischen Steuerbehörden einreichen. Wenn Sie einen Tag zu spät sind, müssen Sie Ihr Auto gemäß den allgemeinen Vorschriften importieren, was bedeutet, dass Sie nicht von der Befreiung von der Zulassungssteuer profitieren.

DOKUMENTE

Um ein spanisches Kennzeichen zu beantragen, müssen Sie je nach Wohnort zur Jefatura Provincial de Tráfico gehen. Sie werden viele Dokumente verlangen, also stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente im Voraus haben (Original + Kopie!):

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass;
  2. Ihre NIE oder grüne Aufenthaltserlaubnis;
  3. Ein Certificado de Empadronamiento (Meldebescheinigung);
  4. Den Nachweis des Eigentums am Fahrzeug (wenn es bereits auf Ihren Namen registriert ist), oder die Kaufrechnung des Autos mit der Mehrwertsteuernummer des Verkäufers oder den Kaufvertrag zwischen Privatpersonen. Diese Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden;
  5. Das Antragsformular, erhältlich auf der Website der Dirección General de Tráfico oder bei der Jefatura de Tráfico;
  6. Das Certificado de características (Konformitätszertifikat) oder Tarjeta de Inspección Técnica (Technisches Inspektionszertifikat) mit blauen und rosa Kopien. Wenn Sie das Auto in Spanien (neu/gebraucht) gekauft haben, wird es automatisch bereitgestellt; Wenn Sie Ihr Auto aus Ihrem Heimatland importieren, müssen Sie Ihr Auto bei einer Inspección de Vehículos (ITV) Werkstatt inspizieren lassen. Sie werden Ihnen dann ein spanisches technisches Blatt erstellen.
  7. Nachweis der Zahlung oder Befreiung von Fahrzeugsteuern. In Spanien gibt es drei Arten von Fahrzeugsteuern:
    • Impuesto de circulación sobre vehículos de tracción mecánica (kommunale Straßensteuer). Diese zahlen Sie das erste Mal im Finanzamt (Suma) der spanischen Gemeinde, in der Sie leben, dann können Sie einen Dauerauftrag einrichten. Da es sich um eine lokale Behörde handelt, hängt der Satz vom Ort und der Art des Fahrzeugs ab.
    • Impuesto de matriculación (Zulassungssteuer). Dies ist eine nationale Steuer auf jedes Fahrzeug, das erstmals in Spanien zugelassen wird, ob neu oder gebraucht. Wenn Sie ein Auto aus Belgien oder den Niederlanden importieren, müssen Sie diese Steuer ebenfalls zahlen, es sei denn, Sie erfüllen die Befreiungskriterien (siehe nächsten Absatz). Die Zulassungssteuer wird an die spanischen Steuerbehörden Hacienda gezahlt, und der Satz hängt vom Modell, Baujahr, CO2-Emissionen und der Art des Kraftstoffs Ihres Autos ab. Im Falle eines neuen Autos mit sehr niedrigen CO2-Emissionen kann die Zulassungssteuer sehr gering oder sogar erlassen werden.

Die Zulassungssteuer wird erlassen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, nämlich:

  • Sie haben in den letzten zwölf Monaten (oder länger) außerhalb Spaniens gelebt;
  • Sie besitzen das Auto seit mindestens sechs Monaten (vor der Auswanderung);
  • Sie haben immer Steuern auf das Auto gezahlt;
  • Das Auto hat mindestens 6000 km auf dem Kilometerzähler;
  • Sie verkaufen das Fahrzeug nicht innerhalb eines Jahres nach dem Import nach Spanien.
  • Impuesto de Trasmisiones: Mögliche Übertragungssteuer: Dies ist eine regionale Steuer, die nur gilt, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug privat kaufen, sowohl in Spanien als auch in Belgien oder den Niederlanden.

KOSTEN (2022)

Natürlich gibt es einige Kosten zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr Auto nach Spanien importieren, abhängig vom (Typ des) Fahrzeug:

  1. Registrierung des Fahrzeugs bei der Jefatura Provincial de Tráfico: 99,77 €
  2. Technische Inspektion: Die erste Inspektion für den Import ist teurer als die folgenden Inspektionen. Rechnen Sie mit etwa 90 bis 110 Euro für die erste Inspektion, 40 bis 50 Euro für die folgenden.
  3. Kommunale Straßensteuer: Abhängig von der Gemeinde, aber rechnen Sie mit etwa 50,00 € pro Jahr
  4. Zulassungssteuer: Abhängig von den Spezifikationen Ihres Autos beträgt diese etwa 12% des Wertes Ihres Autos. Wenn Ihr Auto weniger als 200 Gramm CO2/km ausstößt, ist dieser Prozentsatz niedriger. Für Autos, die weniger als 120 Gramm CO2/km ausstoßen, wird die Zulassungssteuer sogar erlassen.
  5. Mögliche Übertragungssteuer: Abhängig von den Spezifikationen Ihres Autos.
  6. Importzölle (Impuesto de matriculación): Diese müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
    • Sie haben mindestens 183 Tage vor Ihrer Auswanderung nach Spanien in Belgien/Niederlande gelebt;
    • Sie besitzen das Auto seit mindestens sechs Monaten (vor Ihrer Auswanderung);
    • Sie haben immer Steuern auf das Auto gezahlt;
    • Sie verkaufen das Auto nicht innerhalb eines Jahres nach der Registrierung in Spanien;
    • Sie beantragen Ihr Kennzeichen innerhalb eines Monats nach dem Import des Autos nach Spanien.

Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie 7% Impuesto de matriculación auf den Rechnungsbetrag (für Neuwagen) oder den aktuellen Wert (gebrauchte Autos) Ihres Fahrzeugs zahlen.

  1. Einmaliger Antrag auf die Kennzeichen
  2. Die Erstellung der Kennzeichen kostet etwa 20 Euro für zwei Exemplare (vorne und hinten).
  3. Versicherung: Abhängig von der Versicherungsgesellschaft, Ihrem Alter, wie lange Sie bereits im Besitz Ihres Führerscheins sind, der Häufigkeit der Nutzung Ihres Autos, dem Baujahr usw.;

Wenn Sie diese Schritte befolgen und alle Bedingungen erfüllen, sollte es kein Problem sein, Ihr Auto aus Belgien oder den Niederlanden zu importieren. Die Registrierung Ihres Autos in Spanien ist in der Regel günstiger als in BE/NL aufgrund niedrigerer Straßensteuern und Versicherungsprämien.

FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG

Beim Import Ihres Autos nach Spanien muss das Auto unabhängig von seinem Alter überprüft werden. Die Überprüfung muss in einer offiziellen Inspektionsstation ITV durchgeführt werden. Neue Autos werden zum ersten Mal nach vier Jahren überprüft. Danach findet die Inspektion alle zwei Jahre statt. Autos, die älter als 10 Jahre sind, müssen jährlich überprüft werden.