Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien tauchen häufig Fragen zu den kommunalen Steuern auf, insbesondere zur IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, Grundsteuer) und zur Basura (Müllabfuhrgebühr). Wer ist eigentlich für die Zahlung dieser Steuern verantwortlich, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt?
Sowohl für die IBI als auch für die Basura gilt der Stichtag 1. Januar als maßgeblich. Die Person, die an diesem Tag als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, ist für das gesamte Jahr steuerpflichtig. SUMA passt die Namensangabe nur einmal im Jahr auf der Grundlage dieses Datums an. Wenn beispielsweise eine Immobilie im Juni verkauft wird, bleibt der Verkäufer formal für das gesamte Jahr für die Zahlung der IBI und der Basura verantwortlich, da er am 1. Januar noch als Eigentümer registriert war. Dies kann zu Verwirrung bei Käufern führen, die die Immobilie bereits nutzen, aber noch keine Steuerbescheinigung auf ihren Namen erhalten haben.
Um dies zu regeln, wird im Kaufvertrag (escritura de compraventa) im Voraus eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen. Oft wird eine anteilsmäßige Aufteilung gewählt, bei der der Verkäufer für den Zeitraum bis zur Übergabe und der Käufer für den Zeitraum von der Übergabe bis zum Jahresende zahlt.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer oder gerade der Käufer die gesamte Steuer für dieses Jahr übernimmt. Wie die Aufteilung genau erfolgt, hängt also von den gegenseitigen Vereinbarungen ab, die vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags besprochen und festgelegt wurden, auch wenn SUMA die Steuer für dieses Jahr immer beim Verkäufer einzieht.
Die Zahlung der IBI und der Basura kann über die Website oder am Schalter von SUMA anhand eines aktuellen Zahlungsbelegs (justificante de pago) des Verkäufers oder anhand der Kontoauszüge bei Lastschriftverfahren überprüft werden. Bei einer Immobilienübertragung sorgt der Notar dafür, dass dies im Voraus überprüft wird, da eventuelle offene Schulden mit der Immobilie verbunden bleiben.
Die IBI ist die Grundsteuer, die Basura die Müllabfuhrgebühr und in einigen Gemeinden wird auch die Wasserrechnung über SUMA erhoben. Für alle diese Abgaben gilt, dass der Eigentümer, der am 1. Januar im Grundbuch eingetragen ist, der offizielle Steuerpflichtige für das gesamte Jahr ist. Bei einem Verkauf in der Mitte des Jahres zahlt der Verkäufer die Steuer, aber über den Kaufvertrag wird diese Steuer in der Regel anteilig mit dem Käufer verrechnet (Ausnahmen ausgenommen).