Vermögenssteuer für Nicht-Residenten in Spanien: Was Sie wissen müssen

Vermögenssteuer für Nicht-Residenten in Spanien: Was Sie wissen müssen

José den Herder··3 Min. Lesezeit

Besitzen Sie Vermögen in Spanien, sind aber nicht dort ansässig? Dann ist es wichtig zu wissen, wie die spanische Vermögenssteuer für Nicht-Residenten funktioniert. In diesem Blog erklären wir Ihnen anschaulich, wann Sie Steuern zahlen müssen, was genau besteuert wird und welche Freibeträge es gibt.

IMPUESTO-PATRIMONIO-OK-POST-scaled

Was genau ist die Vermögenssteuer (impuesto de patrimonio)?

Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Steuer, die auf das Nettovermögen natürlicher Personen erhoben wird. Das heißt: alle Ihre Vermögenswerte und Rechte mit wirtschaftlichem Wert, abzüglich Ihrer Schulden und Verpflichtungen.

Gebürgte Einwohner versus Nicht-Gebürgte: Was ist der Unterschied?

In Spanien gibt es zwei Möglichkeiten, wie Personen der Vermögenssteuer unterliegen können:

  • Gebietsansässige unterliegen der Steuer aufgrund persönlicher Verpflichtung. Das bedeutet, dass sie Steuern auf ihr gesamtes weltweites Vermögen zahlen, also sowohl auf das Vermögen in Spanien als auch außerhalb Spaniens.

  • Gebietsfremde unterliegen der Steuer aufgrund tatsächlicher Verpflichtung. Sie zahlen nur Steuern auf das Vermögen, das sich in Spanien befindet, dort ausgeübt werden kann oder mit Verpflichtungen in Spanien verbunden ist.

Was fällt unter das steuerpflichtige Vermögen von Nichtansässigen?

Für Nichtansässige wird nur das in Spanien befindliche Vermögen besteuert. Dazu gehören:

  • Immobilien in Spanien

  • Bankkonten bei spanischen Banken

  • Spanische Aktien und Wertpapiere

  • Rechte oder Verpflichtungen, die in Spanien ausgeübt oder erfüllt werden können

Bei der Ermittlung des Nettovermögens dürfen nur Schulden und Belastungen abgezogen werden, die in direktem Zusammenhang mit diesen spanischen Vermögenswerten stehen. Eine Hypothek auf eine Immobilie in Spanien ist beispielsweise als Abzugsposten zulässig, ein Privatkredit im Ausland hingegen nicht.

tax

Vermögenssteuersätze (landesweiter Steuersatz)

Spanien wendet einen progressiven Steuersatz an, der von 0,2 % (bei einem Vermögen über dem Freibetrag) bis 3,5 % (bei einem Vermögen von mehreren zehn Millionen) reicht.

Beispiel (2024):

Regionale Unterschiede

Die autonomen Regionen (wie Andalusien, Katalonien, Balearen) können eigene Regelungen treffen:

  • Einige Regionen (wie Madrid) erheben keine Vermögenssteuer, auch nicht für Nichtansässige.

  • In anderen Regionen (wie Katalonien oder Balearen) gelten höhere Steuersätze oder eine niedrigere Freigrenze.

duur huis

Befreiung: Wann müssen Sie nichts zahlen?

Gute Nachrichten für kleinere Vermögen: Für Nichtansässige gilt eine Mindestbefreiung von 700.000 €. Verfügen Sie also über ein Nettovermögen in Spanien, das unter diesem Betrag liegt? Dann müssen Sie keine Vermögenssteuer zahlen.

Bitte beachten Sie: Diese Befreiung gilt pro Person. Bei gemeinsamem Vermögen (z. B. zwischen Partnern) wird das Vermögen anteilig aufgeteilt.

Wann wird die Steuer berechnet?

Die Vermögenssteuer wird auf der Grundlage der Situation am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres festgesetzt. Es wird also keine Steuer für einen bestimmten Zeitraum erhoben, sondern auf das Vermögen zu diesem bestimmten Zeitpunkt.

Als Nichtansässiger müssen Sie eine Steuererklärung einreichen, wenn Ihr spanisches Vermögen den Freibetrag übersteigt, und zwar in der Regel bis zum 30. Juni des folgenden Jahres (wie bei der Einkommensteuer). Die Steuererklärung erfolgt über das Formular „Modelo 714“.

Ein besonderer Punkt: Wenn beispielsweise jemand am 30. Dezember verstirbt, ist für dieses Jahr keine Vermögenssteuer zu entrichten, da die Person am 31. Dezember nicht mehr am Leben war.

mod 714

Fazit

Als Nichtansässiger in Spanien müssen Sie nur für das Vermögen, das sich tatsächlich in Spanien befindet, Vermögenssteuer zahlen. Dank der Freistellung von 700.000 € müssen Sie bei einem durchschnittlichen Vermögen oft keine Steuern zahlen, aber es ist wichtig, dies jährlich überprüfen zu lassen – insbesondere, wenn Sie mehrere spanische Vermögenswerte besitzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Wenden Sie sich an einen Steuerberater, der Erfahrung mit internationalen Vermögensstrukturen und spanischem Recht hat.

Quellen und weitere Informationen:Agencia tributaria España

José den Herder

Geschrieben am 12. Mai 2025 von

José den Herder - Admin & aftersales

102 Artikel

Teilen

Ähnliche Artikel

IBI & Basura in Spanien: Der Stichtag bestimmt, wer zahltFinanzen & Steuern

IBI & Basura in Spanien: Der Stichtag bestimmt, wer zahlt

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien tauchen häufig Fragen zu den kommunalen Steuern auf, insbesondere zur IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, Grundsteuer) und zur Basura (Müllabfuhrgebühr). Wer ist eigentlich für die Zahlung dieser Steuern verantwortlich, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt?

Von José den Herder·12. Februar 2026
4 Min. Lesezeit
Cl@ve und das digitale Zertifikat: Was sind sie und worin liegt der Unterschied?Finanzen & Steuern

Cl@ve und das digitale Zertifikat: Was sind sie und worin liegt der Unterschied?

Wer in Spanien lebt, arbeitet, investiert oder Immobilien besitzt, kommt immer häufiger mit digitalen Behördendiensten in Berührung. Steuerangelegenheiten, soziale Sicherheit und viele Verwaltungsverfahren werden heute nahezu vollständig online abgewickelt. In all diesen Fällen ist eine Form der digitalen Identifikation oder eine elektronische Signatur erforderlich.

Von José den Herder·22. Januar 2026
7 Min. Lesezeit
Alles, was Sie über die Änderung der spanischen Übertragungssteuer ab Jan '22 wissen müssenFinanzen & Steuern

Alles, was Sie über die Änderung der spanischen Übertragungssteuer ab Jan '22 wissen müssen

Beim Kauf von Immobilien in Spanien gab es bis Ende 2021 eine Registrierungssteuer (notarielle Übertragungssteuer) oder ITP von 10 %. Ab dem 1. Januar 2022 gibt es eine Änderung bei der Berechnung der Übertragungssteuern. Jetzt werden auch die Katasterreferenzwerte berücksichtigt. Wir haben die neue Regelung kurz für euch zusammengefasst:

Von Patrick Lamoral·14. Mai 2025
2 Min. Lesezeit