Was ist zu tun, wenn du ein ausländisches Konto erbst?

Was ist zu tun, wenn du ein ausländisches Konto erbst?

Verena Geis··3 Min. Lesezeit

Ein Todesfall bringt immer eine Menge Papierkram mit sich, besonders wenn der Verstorbene ein ausländisches Konto hatte. Neben der Trauer gibt es auch viel Ärger. Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die Schritte, die du befolgen musst, wenn dir das passiert:

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1. Wie findest du heraus, ob der Verstorbene ein Auslandskonto hatte?

Du musst die Banken des Verstorbenen benachrichtigen. Zuerst musst du herausfinden, bei welchen Banken der Verstorbene Kunde war. Das ist bei inländischen Banken einfach, bei ausländischen aber schwieriger. Dafür brauchst du oft einen kostenpflichtigen Dienst, oder du kannst auch selbst in alten Kontoauszügen, Steuererklärungen oder Briefen des Verstorbenen suchen.

2. Informiere die Banken

Wenn du weißt, bei welchen Banken der Verstorbene Konten hatte, solltest du diese Banken über den Todesfall informieren. Die Konten werden dann gesperrt, bis klar ist, wer die Erben sind. Dafür brauchst du einen Erbschein oder einen Erbschein von einem Notar (mit Übersetzung und Apostille).

3. Entsperrung der Konten

Mit dem Erbschein oder der Bescheinigung über die Erbfolge können die Erben die Konten entsperren. Die Banken verlangen oft zusätzliche Dokumente wie eine Sterbeurkunde und einen Nachweis der Identität des Erben (mit Übersetzung). Für ausländische Konten können die Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich sein. Erkundige dich im Voraus darüber.

Wenn du dich entscheidest, das ausländische Konto zu behalten, solltest du es in deiner Steuererklärung angeben.

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4. Geld auf dein eigenes Bankkonto überweisen

Wenn du Geld von dem ausländischen Konto auf dein eigenes Konto überweisen willst, musst du die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche beachten. Die Banken prüfen, ob das Geld legal erworben wurde und die korrekte steuerliche Behandlung erfahren hat. Im Zweifelsfall kann die Bank zusätzliche Dokumente verlangen oder die Transaktion ablehnen.

5. Welche Informationen musst du angeben?

In der Nachlasserklärung musst du den Saldo aller Konten angeben. Ersparnisse werden um Mitternacht des Tages vor dem Tod bewertet. Bei Wertpapierkonten kannst du zwischen drei Bewertungszeitpunkten wählen: dem Schlusskurs am Todestag, einem Monat nach dem Tod oder zwei Monaten nach dem Tod. Verwende denselben Zeitpunkt für alle Wertpapiere.

6. Bezahlen der Erbschaftssteuer

Während der Abgabefrist können die Erben noch Verbesserungen am Steuererklärungsformular vornehmen. Die Steuerbehörden beginnen erst nach ein paar Monaten (3-5) mit der Bearbeitung. Nach der Bearbeitung schickt dir das Finanzamt einen Steuerbescheid. Die Erbschaftssteuer muss dann innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt gezahlt werden. Wenn du die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibst oder die Erbschaftssteuer nicht rechtzeitig zahlst, können Strafen und Zinsen fällig werden.

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Zusammenfassung

Beim Tod von Personen mit einem Auslandskonto müssen die nächsten Angehörigen:

  • Den Tod von einem Arzt bescheinigen lassen und eine Sterbeurkunde besorgen.

  • Herausfinden, bei welchen in- und ausländischen Banken der Verstorbene Konten hatte.

  • Die betreffenden Banken informieren und die Konten sperren lassen.

  • Bei einem Notar einen Erbschein / eine Erbschaftsurkunde beantragen.

  • Hebe die Sperrung der Konten mit Hilfe des Erbscheins/der Bescheinigung über die Erbfolge auf.

  • Überweise Geld auf ein Bankkonto in deinem eigenen Land gemäß den sogenannten Anti-Geldwäsche-Vorschriften.

  • Reiche eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt ein.

  • Zahle die Erbschaftssteuer nach Erhalt des Steuerbescheids.

  • Melde das Auslandskonto beim Finanzamt an, wenn du es behalten willst.

Befolge diese Schritte sorgfältig, um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen korrekt zu regeln und alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Erkundigen Sie sich außerdem immer bei den örtlichen Behörden, welche spezifischen Anforderungen in Ihrem Land gelten, insbesondere wenn Sie in einem Land außerhalb der EU ansässig sind.

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Geschrieben am 29. Oktober 2024 von

Verena Geis

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